FFP2 Maskenpflicht
Nach den neuesten FAQs (https://km-bw.de/,Lde_DE/startseite/sonderseiten/faq-corona-religionsveranstaltungen) ergibt sich Folgendes:
Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt:
Bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung sowie bei Veranstaltungen bei Todesfällen (Beerdigungen, Urnenbestattungen, Totengebete u.ä.) muss eine Maske getragen werden.
In Innenräumen muss grundsätzlich eine FFP2-Maske oder gleichwertige Maske getragen werden.(Stand: 27. Dezember 2021)
D.h. das Tragen einer FFP2-Maske (oder gleichwertige Maske) im Gottesdienst wird nun zur Pflicht!
Bitte bachten!
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