FFP2 Maskenpflicht

Nach den neuesten FAQs (https://km-bw.de/,Lde_DE/startseite/sonderseiten/faq-corona-religionsveranstaltungen) ergibt sich Folgendes:

Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt:

Bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung sowie bei Veranstaltungen bei Todesfällen (Beerdigungen, Urnenbestattungen, Totengebete u.ä.) muss  eine Maske getragen werden.
In Innenräumen muss grundsätzlich eine FFP2-Maske oder gleichwertige Maske getragen werden.

(Stand: 27. Dezember  2021)

D.h. das Tragen einer FFP2-Maske (oder gleichwertige Maske) im Gottesdienst wird nun zur Pflicht!

Bitte bachten!

Dezember 29, 2021

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